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Vollstationäre Pflege
Der dauerhafte Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist eine Entscheidung, die häufig sowohl Angehörigen als auch dem Betroffenen selbst nicht leicht fällt. Eine intensive Begleitung während der Eingewöhnungsphase unterstützt neue Bewohner beim “Ankommen“.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit zur “Überbrückung”, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausreichend gewährleistet ist.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege hingegen kann sowohl in einer stationären Pflegeeinrichtung als auch in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Diese Leistung der Pflegekasse findet Anwendung, wenn bspw. die pflegende Person verreist oder aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist die pflegebedürftige Person zu versorgen.
Altenpflege ist bei uns mehr als satt, sauber, trocken. Wir geben unseren Bewohnern das Recht, in Würde zu altern und hier in familiärer Atmosphäre den Raum, Ihren Lebensabend zu verbringen. Für unsere Bewohner mit Demenz gilt für uns der Leitsatz „Das Herz wird nicht dement“.
– Natalie Lindner, Pflegedienstleitung